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Das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG – Ein Ausweg aus der Duldung?

VHS Essen (Kleiner Saal / E11), Burgplatz 1, 45127 Essen
Eintritt frei

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die daher als ausreisepflichtig gelten, erhalten in der Regel zunächst eine Duldung. Seit dem 1. Januar 2023 können Geduldete, die am 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, für 18 Monate das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht beantragen.

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die daher als ausreisepflichtig gelten, erhalten in der Regel zunächst eine Duldung. Seit dem 1. Januar 2023 können Geduldete, die am 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, für 18 Monate das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht beantragen.

Anschließend sollen die Integrationsaufenthaltstitel nach § 25a und § 25b AufenthG ein langfristiges Aufenthaltsrecht ermöglichen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG kann noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden.

Hat sich diese Regelung bewährt? Wie wird sie seitens der Essener Ausländerbehörde angewendet? Welche Probleme gibt es in der Praxis?

Im Anschluss an ein Impulsreferat von Markus Wild (Rechtsanwalt/Vorstand ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e. V.) berichten Beraterinnen und Berater aus den Verbänden über ihre Erfahrungen und es besteht die Möglichkeit, über die Essener Situation zu diskutieren.

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