Anschließend sollen die Integrationsaufenthaltstitel nach § 25a und § 25b AufenthG ein langfristiges Aufenthaltsrecht ermöglichen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG kann noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden.
Hat sich diese Regelung bewährt? Wie wird sie seitens der Essener Ausländerbehörde angewendet? Welche Probleme gibt es in der Praxis?
Im Anschluss an ein Impulsreferat von Markus Wild (Rechtsanwalt/Vorstand ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e. V.) berichten Beraterinnen und Berater aus den Verbänden über ihre Erfahrungen und es besteht die Möglichkeit, über die Essener Situation zu diskutieren.