Am 19. November hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Syrern, die vor dem Kriegsdienst geflohen sind, die Flüchtlingseigenschaft zuzusprechen sei. Seitdem erhalten wir viele Nachfragen von subsidiär Schutzberechtigten, die nun einen Asylfolgeantrag stellen wollen, damit auch ihnen die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen wird.
Die Frist, innerhalb derer ein solcher Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden kann, endet am 19. Februar 2021. Wir haben uns mit Rechtsanwält*innen und anderen Organisationen zu dieser Thematik beraten.
Am Dienstag, 12. Januar, planen wir um 17 Uhr einen Online-Vortrag mit arabischer Übersetzung, um über einen möglichen Folgeantrag zu informieren. Wir werden über Erfolgschancen sprechen und Hinweise darüber geben, wann ein Antrag sinnvoll ist und wann eher nicht. Im Anschluss können Sie Fragen stellen, gerne auch auf Arabisch.
Die Veranstaltung kann über folgenden Link besucht werden: https://zoom.us/j/97345256017
Eine Übersetzung auf Arabisch können Sie hier herunterladen.
Die Präsentation der Veranstaltung können Sie hier herunterladen.
Foto: PRO ASYL / Wiebke Judith